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Weiter in der Bundesliga

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

Am 27. und 28. Mai findet der 2. Bundesliga-Spieltag des DPV statt, ausgetragen an den Spielorten Denzlingen und Bad Kreuznach.

Als Vertreter des BPV geht der BC Mechenhard bei Boule 95 Denzlingen an den Start. Der Ort liegt rund zehn Kilometer nördlich von Freiburg im Breisgau. Es werden 5 Runden ausgetragen, am Samstag finden drei und am Sonntag zwei Runden statt.

Das Kommunikations-Team des DPV möchte ab 9 Uhr live übertragen und alle Links und Ergebnisse auf der DPV-Homepage posten. Die Spiele sind auf dem Videokanal zu sehen.

Mix aus Jugend und Erfahrung

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

An Christi Himmelfahrt fand beim PC Burgthann die Bayerische Meisterschaft Jugend/Erwachsene 2023 statt. An den Start gingen 25 Teams, die aus einem Spieler unter 18 und über 18 Jahren bestanden.

Im A-Turnier siegten Oskar und Alex (Foto) vor Jorik und Toni. Auf den 3. Platz kamen Tobi und Vincent sowie Jerome und Rudi. Das B-Turnier gewannen Luis und Regis vor Franzi und Nils. Die Teams mit Jason und Sebastian sowie Daniel und Peter kamen auf den 3. Platz.

Die Ergebnisse

In der Unterzahl

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

Am 20. und 21. Mai fand beim Boule-Club Rastatt die 41. DM Doublette des Deutschen Petanque Verbandes statt. Im A-Finale siegten Marco Schumacher und Jan Garner (NRW 02) gegen Mohamed-Kamel Bourouba und Moritz Rosik (NRW 09).

Insgesamt nahmen 128 Teams aus allen 10 Landesverbänden des DPV teil. Der BPV war mit 12 Teams vertreten und damit weit hinter BaWü mit 41 Teams, gefolgt von NRW mit 26 Teams. Als DPV Vertreter war Siegfried Ress, DPV-Vizepräsident Sport und Vizepräsident des BPV, in Rastatt dabei.

Dazu Michael Eckl, Sportreferent im BPV: "Durch die guten Ergebnisse in der Vorrunde standen 8 unserer 12 Teams im A-Turnier, was einen zusätzlichen Startplatz in 2024 bedeutet. Leider verliefen die KO-Spiele ein wenig enttäuschend. Nur zwei Teams konnten noch das 32.-Finale gewinnen, verloren aber das 16.-Finale."

Die Ergebnisse

Regel-Auslegung des BPV

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

Der Begriff „Unsportlichkeit“ umfasst viele Bereiche und Verhaltensregeln eines jeden einzelnen Spielers einer Mannschaft. Grundsätzlich sind es fehlender Respekt und Sportsgeist gegenüber den Mitspielern, darunter fallen Unpünktlichkeit, störendes Verhalten während eines Spiels, Verzögern des Spielablaufes sowie der übermäßige Konsum von Alkohol und das Rauchen auf dem Spielfeld. 

Insbesondere ist es unsportlich,

  • wenn während eines Spieles Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden
  • wenn bei einem Spieler aufgrund übermäßigen Konsums von Alkohol oder anderen Drogen eine offensichtliche Spielbeeinträchtigung festzustellen ist.

In beiden Fällen behält es sich der Schiedsrichter bzw. die Jury vor, dem Spieler vor einem möglichen Ausschluss aus dem Wettbewerb einen Verweis mit einer gelben Karte zu zeigen. Bei einem weiteren Verstoß und Uneinsichtigkeit des verwarnten Spielers während des laufenden Wettkampfes kann der Spieler vom Wettbewerb ausgeschlossen werden (siehe Artikel 39 der Offiziellen Pétanque-Spielregeln).

Die Kontrollmöglichkeit und Beurteilung des Alkoholkonsums obliegen ausschließlich dem Schiedsrichter, bei Wettkämpfen ohne Schiedsrichter der Jury. Die Kontrolle erfolgt durch Inaugenscheinnahme und Beobachtung des Spielers. Der objektive Wert für eine Spiel-Beeinträchtigung liegt bei einer Atemalkohol-Konzentration von 0,25 mg/l (0,5 Promille). Der Wert entspricht bei männlichen Personen 0,5 l Bier oder 0,2 l Wein, bei weiblichen Personen 0,3 l Bier oder 0,1 l Wein. Ab diesem Wert ist man fahruntauglich.

Eines besonderen Hinweises auf die Umsetzung dieser Regelung bedarf es vor Wettkampfbeginn nicht. Diese gilt dort, wo die offiziellen Petanque-Spielregeln des DPV bei Wettkämpfen in Bayern angewendet werden.

Der Vorstand des BPV im Mai 2023

 

Auszug aus den „Offiziellen Pétanque-Spielregeln“, veröffentlicht vom Deutschen Petanque Verband und in Kraft gesetzt am 10.02.2021

"Artikel 38 ● Unsportlichkeit 

Mannschaften, die ein Spiel austragen und es dabei an Sportsgeist und Respekt gegenüber der Öffentlichkeit, den Offiziellen oder dem Schiedsrichter fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann zur Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie zur Anwendung der in Artikel 39 vorgesehenen Maßnahmen führen."

Regelauffrischung

am: von: Axel Gillmann (Kommentare: 0)

Da es oft zu Missverständnissen und auch zu Unwissen vieler Regeln kommt, werde ich unregelmäßig auf der rechten Seite/Spalte eine Regelauffrischung bringen.
Ganz besonders lege ich die nachfolgende Regel bzw. Regelauslegung den Vereinen ans Herz, damit es nicht wieder zu einem Missverständniss kommt.
Zum Thema Hindernisse auf dem Spielgelände:
Es gibt viele Spielgelände bei uns in Bayern, deren Außenumrandungen zu Spielfeldern gehören und gleichzeitig Hindernisse sind und ebenso Hindernisse innerhalb des Spielgeländes.
Zum Beispiel Kochel am See. Dort sind die Außenumrandungen einmal mit Betonblöcken (hohe und niedrige) sowie Umrandungen aus Baumstämmen und Holzlatten innerhalb und auch Beleuchtungen mit Steinen zum Schutz der Laternen innerhalb des Geländes.
Folgende Regel besagt, daß Hindernisse kein „toter Bereich“ und kein „verbotenes Gelände“ sind. Es gibt deshalb keinen
Grund, Kugeln, die während eines Spieles ein Hindernis berühren und dadurch evtl. gestoppt
oder in ihrem Lauf abgelenkt werden, für ungültig zu erklären.
Die Zielkugel gelangt hinter ein Hindernis, ist aber sichtbar und damit gültig. Kugeln, die im
Verlauf der Aufnahme in Richtung Zielkugel gespielt werden und am Hindernis angehalten
oder von ihm abgelenkt werden, bleiben gültig.
Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Baum, eine Laterne, einen festen oder
mobilen Gegenstand handelt.
Die Regeln zu Hindernissen in Bezug auf Anwurf der Zielkugel und Lage des Wurfkreises
bleiben hiervon unberührt.
siehe Link
In diesem Fall muß der Verein, wenn er eine Auslinie haben möchte, mindestens 30 cm vom Hinderniss entfernt, eine Linie ziehen, oder am Besten mit Schnüren versehen.
Auch hier noch einmal die Definition Hinderniss:
Aufgrund vielfacher Nachfragen nach einer klaren Definition eines Hindernisses, legt der DPV in
Anlehnung an internationale Standards folgendes fest:
Ein Hindernis ist jedes bewegliche oder unbewegliche Objekt.
In Beziehung zu Wurfkreis und Spieler können dies ein Baum, eine Wand, ein Pfosten,
möglicherweise auch Werbeschilder rund um das Terrain oder aber auch Hölzer und Baumstämme
zur Spielfeldbegrenzung sein; im Grunde alles, was höher als 25 cm ist.
Einem Spieler, der im Kreis steht oder aus der Hocke spielt, muss es möglich sein, den Arm frei zu
schwingen, ohne Gefahr zu laufen, etwas zu berühren. Ist das nicht möglich, wird das störende
Objekt als Hindernis definiert und der Kreis muss entsprechend nach Art. 6 verlegt werden.
Die Schiedsrichter haben vor einem Wettbewerb genau festzulegen, was als Hindernis anzusehen ist
und dies bekannt zu machen.
siehe Link

Bearbeitet 10.05.2023