Bayerischer Pétanque-Verband e. V.

News

BM Triplette Frauen leidet unter Termindruck

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

Burgthann, 12. September. In einer Triplette-Kombiveranstaltung für Frauen wurden die Bayerische Meisterschaft und die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft ausgespielt.

Leider waren nur neun Teams am Start, dadurch fehlten einige starke Spielerinnen. Dass die BM am gleichen Wochenende wie der Ligaspieltag stattfand, war eine Besonderheit dieser Saison. Wir erinnern uns: Die jetzt so vollen Turnierkalender sind darauf zurückzuführen, dass der Saisonstart unter sehr unsicheren Vorzeichen stand. Es ist aber zu erwarten, dass die Turniere nächstes Jahr gleichmäßiger verteilt werden können.

Doch nun zum Turnier: In der Vorrunde der Bayerischen Meisterschaft Triplette Damen wurden drei Runden nach dem Schweizer System gespielt, es folgten das Halbfinale und Finale A und B. Die zwei in der Vorrunden ungeschlagenen Teams spielten dann im Finale gegeneinander. 

Im A-Turnier siegten Inge Reichold, Christina Bonsack und Anne Winterling, alle vom PC Burgthann. Auf den 2. Platz kamen Andrea Deiters, Waltraud Nowak (beide TV Fürth 1860) und Hildrute Welker (PC Burgthann).

Im B-Turnier siegten Inge Sörgel, Antonia Reimann und Annemarie Meyer (alle PC Burgthann). Auf den zweiten Platz kamen Ulrike Brandl, Elke Grünbeck (beide FC Tegernheim) und Andrea Gebert (SV Schnackenwerth).

An der Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft nahmen nur sechs Teams teil. Dabei qualifizierten sich Andrea Deiters, Waltraud Nowak (beide TV Fürth 1860) und Hildrute Welker (PC Burgthann).

 

Vorstand des BPV wieder vollständig

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

München, 8. September. Durch zwei personelle Veränderungen hat der Bayerische Petanque Verband seinen Vorstand vervollständigt.

 

Martin Runz wird kommissarischer Referent für das Schiedsrichterwesen im BPV. Ab sofort leitet Martin die Ausbildung und Fortbildung der Schiedsrichter in Bayern und erstellt deren Einsatzpläne. Martin Runz ist selbst Schiedsrichter und Mitglied der Schwabmünchner Parkbouler.

Vor dieser Funktion war Martin Runz gewählter Referent für Öffentlichkeitsarbeit im BPV. Diese Funktion übernimmt nun kommissarisch Bernhard Schoon (64) aus München. Schoon ist Journalist und Mitglied der 1. MKWU aus München.

 

Bayrischer Verein auf dem 3. Platz in der Bundesliga

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

Bundesliga 2021 Mechenhard

Mit "Minimal-Kader" auf Meisterkurs!

Erste Saison in der Bundesliga und schon auf dem Treppchen.
Am Wochenende fand in Düsseldorf, die diesjährige Meisterschaftsrunde der Deutschen Petanque Bundesliga statt.
Als Neuling in der höchsten Petanque Liga, hat man es meist erstmal mit dem Klassenerhalt zu tun.
Nicht so der 1. Boule Club Mechenhard .
Dieser startete gleich meisterlich und zeigte den etablierten Teams wo die Richtung hingehen soll.
Trotz Ausfall zweier Leistungsträger, überzeugte das Mechenharder Team auf ganzer Linie und stand zum Schluss hochverdient als Dritter auf dem Treppchen.
Was wohl an diesem Wochenende noch möglich gewesen wäre, wenn das Team komplett gespielt hätte, wird die Saison 2022 zeigen.
Gratulation an das ganze Team.

(Anmerkung vom BPV):
Wir vom BPV gratulieren ganz, ganz herzlich unseren Mechenharder und wünschen ihnen zur nächsten Saison 2022 weiter tolle Erfolge und viele Siege!

BM & Quali Triplette 55plus in Schnackenwerth

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

Am vergangenen Samstag, 04.09.2021 fand die spektaktuläre Bay. Meisterschaft der 55plus in Schnackenwerth statt.
Und unser Vize Sigi ist mit Lore und Tita Vecile Erster geworden. Sie spielten gegen Hans Groß, Hocine Mahdjoub und Alexander Bauer.

Herzlichen Glückwunsch an euch und natürlich an alle Teilnehmer!

BM & Quali Triplette 55plus 2021

Neue Corona-Regeln ab 02. September 2021

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

Heute am 01. September verkündete unser bay. Ministerpräsident Markus Söder die neuen Corona-Regeln, die ab morgen den 02. September in ganz Bayern gelten. HIer im Wortlaut u.a. für unseren Sport betreffend:

Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.
Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
(1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2.
(2) Kontaktbeschränkungen.
(3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
(4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.

Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete.

Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz.

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:
Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:
Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden.
• Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
• Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
• Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden.
• Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
• Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.

Quelle: Antenne Bayern (Auszugsweise)