Aktuelles zur letzten Telko

von BPV Pressestelle

Der BPV hat sich am gestrigen Sonntag, 21.06.2020 wieder zur einer Telefonkonferenz zusammengesetzt.

Ein TOP war das Thema Lizenzgebühr.
Hierbei handelt es sich rechtlich nicht um eine Leistung (Gegenleistung).
Der DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) schreibt hier wörtlich:
"Unabhängig von der Beitragsart (mit Lizenz/ohne Lizenz) ist die Rückerstattung nicht möglich, da die vereinnahmten Beiträge keine konkreten Einzelleistungen entgegenstehen und somit kein Rückanforderungsanspruch existiert.
Eine Zuwiderhandlung durch Vornahme von Rückzahlungen an die Mitglieder ohne Rechtsanspruch würde deshalb gemeinnützigkeitsrechtlich eine Mittelfehlverwendung bewirken."

Das heißt, die Mitgliedschaft im Verein und die festgelegeten Beiträge stehen nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, wie es z.B. bei Verträgen der Fall ist.
Insbesondere schuldet der Verein keine "Leistung". Mit dem Beitrag "bezahlt" man auch nicht seine Mitgliedschaft, vielmehr dient der Beitrag der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke. Insofern scheidet ein Anspruch auf Rückzahlung oder Zurückbehaltung von Beiträgen aus.

Dennoch möchten wir vom BPV mit unseren Spieler und Spielerinnen ein Ersatz-Pokalwettbewerb durchführen.
Er heißt "Bayernhältzam-Cup".
Wie dieser aussieht und ausfällt, werden wir demnächst hier auf unserer Homepage veröffentlichen.

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