Ordnungen und weitere Dokumente

Änderungen 2026

Auflistung der Änderungen 2026
aus den Beschlüssen der OMV vom 07. März in Berg.

Antrag 8 Beitragserhöhung zum 01.01.2027

Finanzordnung:
Ab dem 01.01.2027 erhöhen sich die Mitgliedsbeiträge wie folgt:

  • alt 37,00 € -> Neu: 42,00 € für Volljährige mit Lizenz
  • alt 3,00 € -> Neu: 3,50 € für Mitglieder ohne Spielerlizen

Die Beitragserhöhung ist ausschließlich zweckgebunden zur Finanzierung der Geschäftsstelle ab 2027.
geändert am:

Antrag 9 zur Finanzordnung

Finanzordnung: § 9 Kostenerstattung

Zeile 2: Anstatt „Verpflegungspauschale“ nun „Aufwandsentschädigung“
Zeile 8: Ehrenamtspauschale Geschäftsstelle von derzeit „840,00€“ auf derzeit „960,00€“ im Kalenderjahr)
geändert am:

Antrag 11 zur Pokalrichtlinie:

Meldefrist: Alt: 31. März | Neu: 28.Februar
geändert am:

Antrag 12 zur Pokalrichtlinie:

Termine | Neu: Das Finale findet am zweiten Oktoberwochenende statt und sollte an einem zentralen Ort mit Halle in Bayern ausgetragen werden
geändert am:

Antrag 13 zur Pokalrichtlinie:

Allgemeines | Ergänzung: Neue Vereine oder Spielgemeinschaften können eine Mannschaft unabhängig des Ligaspielbetriebs melden. Spieler ohne Lizenz, die aber beim BPV gemeldet sind (siehe Finanzordnung § 13 c), dürfen im ….
geändert am:

Antrag 14 Änderung des Ligareglements

Artikel 2:
Alt: Die Meldung der Mannschaften in den Ligen darunter (Bezirks- und Kreisliga) muss bis zum 28. Februar (erstmalig Februar 2023) beim jeweiligen Ligakoordinator erfolgen.
Neu: Die Anmeldefrist für Mannschaften aller Ligen eines Bezirks endet am 31.01. des laufenden Jahres.
geändert am:

Antrag 15 Änderung des Ligareglements

Punkt 18: Sanktionen

Neu:

Tritt eine Mannschaft zu einem beliebigen Spieltag nicht oder bei einer Mannschaftsstärke von 6 Spielern mit weniger als vier Spielern an, werden folgende Sanktionen angewendet:

  • alle bereits ausgetragenen Spiele werden annulliert
  • die Mannschaft wird aus dem laufenden Wettbewerb ausgeschlossen
  • die Mannschaft steht damit automatisch als Absteiger fest

Punkt 22: Rückzug einer Mannschaft
Neu: Der Rückzug einer Mannschaft kann nur vor Beginn des Spielbetriebes erfolgen. Das gilt auch für die Ligen in den Bezirken. Ein Rückzug im laufenden Spielbetrieb wird nicht mehr gesondert formuliert, da in dem Fall der neue §18 Anwendung findet.
geändert am:

Antrag 17 Umstrukturierung Bezirke Südbayern

§1 des Ligaspielreglements (gültig ab 2027)

Alt: Die bayerischen Pétanque Ligen gliedern sich in eine Bayernliga, Landesliga Nord und Süd und in die einzelnen Bezirksoberligen, denen Bezirksligen und Kreisligen untergeordnet sein können. Die Regionen sind unterteilt in Unterfranken, Mittel-/Oberfranken, Südbayern und Ostbayern. Unterfranken, Mittel-/Oberfranken entsprechen den jeweiligen Regierungsbezirken. Ostbayern umfasst die Oberpfalz und Niederbayern. Südbayern umfasst Schwaben und Oberbayern. Die regionale Einteilung ist verbindlich für alle Vereine. Ein Wechsel in eine andere Region setzt die vorherige Zustimmung des Vorstands des BPV und der Ligaversammlung der anderen Region vor.

Neu: Die bayerischen Pétanque Ligen gliedern sich in eine Bayernliga, zwei Landesligen für die Regionen Nord und Süd und Bezirksoberligen, denen Bezirksligen und Kreisligen untergeordnet sein können. Grundlage für die Unterteilung bilden die bayerischen Regierungsbezirke RB). Die Region Nord ist unterteilt in die zwei Bezirke Unterfranken und Mittel-/Oberfranken. Unterfranken: RB Unterfranken Mittel-/Oberfranken: RB Mittel-/Oberfranken + nördl. RB Oberpfalz Die Region Süd ist unterteilt in vier Bezirke. Mitte, Ostbayern, Süd-West und Süd-Ost. Mitte: nördl. RB Schaben + nördl. RB Oberbayern Ostbayern: RB Niederbayern + südl. RB Oberpfalz Süd-West: südl. RB Schaben + südwestl. RB Oberbayern Süd-Ost: südöstl. RB Oberbayern.
Die regionale Einteilung ist verbindlich für alle Vereine. Ein Start in einem anderen Bezirk setzt die vorherige Zustimmung des Vorstands des BPV und der Ligaversammlung der anderen Region voraus. Ebenfalls müssen dafür Festlegungen für Aufstiegsszenarien für den Einzelfall gemacht werden.
geändert am:

Antrag 18 Startgebühren für BM und Quali

Punkt 1.4 Startgeld zur Teilnahme an der Qualifikation für Deutsche Meisterschaften
Änderung der Startgebühr von 10 auf 15 €

Antrag 19a Durchführung von Qualifikationen für Deutsche Meisterschaften

Punkt 2 Teilnehmer und Veranstaltung
2.1 Neu:
b) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft der Teilnahme an der jeweiligen Deutschen Meisterschaft. Spieler, die bereits im Vorfeld wissen, dass sie verhindert sind am DM-Termin dürfen nicht an den Qualifikationsturnieren teilnehmen.

2.3 Mindestteilnehmerzahl für eine DM-Qualifikation
alt: Höhere Punktzahl entspricht niedrigerer Startnummer bei der Deutschen Meisterschaft. Bei Punktgleichheit mehrerer Mannschaften entscheidet die höchste Punktzahl eines einzelnen Spielers. Bei abermaliger Punktgleichheit die Punktzahl des Spielers mit der zweithöchsten Punktzahl im Team. Sollte hierdurch keine Entscheidung herbeigeführt werden entscheidet das Los.
Spieler aus anderen Landesverbänden werden mit der Anzahl an BPV-Ranglistenpunkten gewertet, die der Platzierung in der DPV-Rangliste dividiert durch drei entsprechen. (DPV-Rangliste Platz 75, Ranglistenpunkte des 25. Platz der BPV-Rangliste). Die Rangfolge der Teams kann durch die Regelungen zu gesetzten Teams des BPV oder des DPV noch verändert werden. Siehe Punkt 1.6 Sofern noch Startplätze zur Verfügung stehen, werden weitere Mannschaften vom BPV gesetzt.

Neu: Anzahl der Teilnehmer: Zum Anmeldeschluss Gemeldete, abzgl. Gesetzte und bereits wieder Abgemeldete. Auszuspielende Startplätze: Anzahl der zugeteilten Startplätze, abzgl. der Plätze für Gesetzte Findet keine Qualifikation statt werden die Teilnehmer in absteigender Reihenfolge der Gesamtzahl ihrer Ranglistenpunkte vom Referenten für Sport (im Vertretungsfall vom BPV Vorstand) gesetzt.

3.1 DM-Teilnahme (Neu)
3.1 Wechsel von Spielern

  • Nachdem die Teams für die DM feststehen, können in begründeten Fällen Spieler ausgetauscht werden. Unabhängig davon, ob das Qualifikationsturnier stattgefunden hat oder ob die Plätze bei ausgefallener Quali anderweitig vergeben wurden. Dabei können auch Spieler eingewechselt werden, die in anderen Teams an der Qualifikation teilgenommen haben (auch aus den Teams der Nachrücker-Plätze).
    geändert am:

Antrag 20 Transparenz in den Dokumenten

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt hier auf der Seite Dokumente.
Änderungen in der Satzung, in Ordnungen, Richtlinien und Formularen werden für jedes Jahr aufgelistet.

Antrag 24 zur Schiedsrichterordnung

§ 3 Prüfung| Neu:

5) Anerkennung der Ausbildung anderer Landesverbände: Schiedsrichteranwärter können ihre Ausbildung sowie die dazugehörige Prüfung in einem anderen Landesverband des DPV absolvieren, Die dort erfolgreich abgelegte Prüfung wir im bayerischen Landesverband anerkannt.
6) Einsatz externer Landesschiedsrichter: Lizenzierten Schiedsrichtern anderer Landesverbände ist es zu ermöglichen, ihr Amt bei allen Spieltagen und offiziellen Turnieren in Bayern auszuüben. Bayrische Schiedsrichter dürfen Ihr Amt in anderen Landesverbänden ausüben. Diese Kosten trägt der jeweilige Landesverband.
7) Kostenerstattung: Die anfallenden Kosten werden vom BPV laut geltender Ordnung erstattet. Reisekosten werden grundsätzlich ab der bayerischen Landesgrenze (auf dem kürzesten Weg) berechnet. Davon ausgenommen sind Schiedsrichter mit grenznahem Wohnort; bei diesen wird die Kostenerstattung ab dem tatsächlichen Wohnort berechnet, um eine kostendeckende Entschädigung zu gewährleisten
geändert am: