Wichtige Fristen und Termine für 2025

von Bernhard Schoon

Heike und Mike Würmseer von der Geschäftsstelle des BPV weisen darauf hin, dass in der KW 51 die Bestandserhebung 24/25 an alle Vereine/SG raus geht. Ein großer Vorteil des PlusV Systems ist, dass die Bestandserhebung sämtliche Vereins/SG-Daten sowie Anmeldungen und Kündigungen von Spielern für 2025 beinhaltet.

Kündigungs- und Anmeldeformulare werden vom System automatisch generiert und an die Vereine/SG zur Bearbeitung geschickt. Die Bestandserhebung muss bis spätestens 31. Januar 2025 abgeschlossen sein. Dadurch sind auch Lizenzwechsel berücksichtigt.

Sollte das nicht der Fall sein, verlängern sich die Lizenzen von 2024 automatisch um ein Jahr. Bestandserhebungen, die bis 31. Januar 2025 nicht eingegangen oder unbearbeitet sind, werden mit einer Gebühr von 10,- € belegt.

Nach wie vor können Lizenzen während des laufenden Jahres nicht gewechselt werden. Neue Lizenzen können aber während des Jahres gegen die Gebühr von 37,- € ausgestellt werden.

Der Versand der Rechnungen erfolgt ab dem 1. Februar 2025. Hier die Bitte, die Beträge erst nach dem Eingang der Rechnung zu überweisen. Vorab geleistete Zahlungen müssen aufwändig zurücküberwiesen werden und verursachen unnötige Kosten.

Abgemeldete Lizenzen werden vom Verein/SG einbehalten und archiviert. Falls ein Spieler zu einem späteren Zeitpunkt wieder für den Verein/SG spielen möchte, kann die Lizenz wieder aktiviert werden. Die Geschäftsstelle wird über die Rückgabe der Lizenz vom Verein/SG per E-Mail informiert, nicht vom jeweiligen Spieler.

Um am Ligabetrieb des BPV teilzunehmen, müssen alle Mannschaften der Kreis- und Bezirksliga bis 28. Februar 2025 beim Ligakoordinator angemeldet sein.

In der Bayern-, Landes- und Bezirksoberliga verlängern sich die Meldungen der Mannschaften automatisch, außer nach schriftlicher Abmeldung durch den Verein/SG beim Ligakoordinator.

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