Wie spielen wir jetzt?

von BPV Pressestelle

Einige von euch haben uns gefragt, wie sie jetzt zur Corona-Zeiten wieder spielen dürfen. Tatsächlich können und dürfen wir bei der zur Zeit geltenden Rechtslage euch keine Genehmigung zum gemeinsamen Boulespiel geben. Auch weil es in Bayern viele Kommunen und Landratsämter, sowie andere Ordnungsämter gibt, die die aktuellen Verordnungen anders auslegen. Welchen Spielraum die Verordnung für unterschiedliche Interpretationen tatsächlich lässt, ist wieder eine Frage für sich…

Maßgebend zur Wiederaufnahme des Sports in Bayern ist die „ Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (Link). Zu beachten ist für uns insbesondere der §9. Wichtigster Unterschied zu den Empfehlungen des DPV und den Leitlinien des DOSB ist, dass kontaktfreier Sport immer nur in Kleingruppen von maximal fünf Personen betrieben werden darf!  Eine Regelung, die nur Sinn macht, wenn ihr innerhalb des Trainings auch in diesen Gruppen bleibt, denn nur so kann im Infektionsfall die Infektionskette auch nachverfolgt werden. Bei einem munteren Wechsel von der einen Gruppe in die andere hättet ihr zum Ende des Trainings deutlich mehr Kontaktpersonen.

Wenn ihr , jeder Verein für sich , mit einem schlüssigen Konzept zu eurer zuständigen Behörde geht,  erfahrt ihr alles Weitere, das ihr wissen müsst .

Neben der genannten Verordnung sind die Leitlinien des DOSB eine gute Basis für ein tragfähiges, euch und andere schützendes Konzept.

Wir hoffen auf euer Verständnis!

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