Der erste Ligaspieltag ist vorbei. Er hat vielen eine Menge Durchhaltevermögen abverlangt und auch Frust gebracht.
Das Wetter: Der Februar und März waren die wärmsten Monate der Wetteraufzeichnung, dann kam der April mit Schneefall und Temperaturen um 0° C . Das Wetter liegt nicht in unseren Händen, trotzdem sind Beschwerden über die Wetter- und Platzverhältnisse bei uns aufgelaufen. In jeder Jahreszeit können Extremwetter auftauchen, bei denen man sich die Frage stellt: Kann der Spieltag stattfinden?
Am Spieltag liegt die Verantwortung für die Spielenden bei den Mannschaftsführern. Sollten die Umstände einen geregelten Ablauf nicht zulassen und Spielende sich nicht vor widrigem Wetter schützen und erholen können, müssen die Mannschaftsführer reagieren und entscheiden. Es kann nur am Spieltag selbst die Entscheidung getroffen und abgewogen werden, ob die Durchführung des Spielbetriebes noch zumutbar ist. Wenn die Mehrheit der Mannschaftsführer für den Abbruch stimmt, wird abgebrochen!
Bitte gebt das an eure Mannschaftsführer weiter!
Ein Thema, das eigentlich für uns geklärt und eindeutig ist, wollen wir nochmals klarstellen. Wer und wann ein Mixte spielt, ist im Reglement geklärt. Das Mixte ist eine Spielform, in dem sich die Teams aus unterschiedlichen Geschlechtern zusammensetzen.
Das Thema Carre: Grundsätzlich wird immer offen gespielt. Carre gilt nur, wenn es vom Spielleiter oder Schiedsrichter ausdrücklich angesagt wird, wenn ein Zeitspiel vorliegt oder es andere Gründe erforderlich machen.
Thema „Allgemeine Spielregeln“: Da sind wir wieder bei der Basis des Boule-Spielens. Eigentlich müssten die Spielregeln allen bekannt sein, insbesondere in den höheren Spielklassen. Geschlossenes Schuhwerk ist Pflicht, nur mit einem ärztlichen Attest kann der Schiedsrichter eine Ausnahme zulassen.
Den Wurfkreis und das Schweinchen zu markieren, scheint sich noch nicht durchgesetzt zu haben. Sich mit seinen Mitspielern über 2 Minuten zu unterhalten, wie nun die Kugel gelegt werden soll, ist einfach nicht regelkonform, verzögert den gesamten Spielablauf und ist sportlich unfair. Sich diszipliniert beim Spiel entweder hinter den Wurfkreis oder ans Ende des Spielfelds zu stellen, muss anscheinend noch geübt werden.[nbsp]
Die Schiedsrichter haben es beim 1. Spieltag im April 2024 noch mit Hinweisen für die Spielenden belassen, beim 2. Spieltag sollte man sich über eine gelbe oder rote Karte nicht wundern.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass ein Boulodrom eine Spielstätte oder ein Sportgelände ist. Öffentliche Gelände wie der Hofgarten in München und Eichstätt oder die Parkanlage in Regensburg werden temporär zum Sportgelände, wenn dort Turniere und Wettkämpfe des BPV oder eines ausrichtenden Vereins stattfinden.
Für den Konsum von Cannabis gelten dort also die entsprechenden Regelungen für Sportgelände. Genauso wie auf Vereinsgeländen.
Beim Konsum von Alkohol und Nikotin kann der ausrichtende Verein von seinem Hausrecht gebrauch machen und Regeln aufstellen (z.B. das Verbot von in bestimmten Bereichen). Unabhängig davon gilt natürlich immer das Alkohol- und Rauchverbot während einer Partie.
Besprecht dies mit euren Mitspielern, kontrolliert euch selbst im Team, irgendwann wird es zur Selbstverständlichkeit.
Der Vorstand des BPV
Anm: Der Text wurde nachträglich modifiziert