Statistik

Der BPV hat lt. Statistik 2023 derzeit 78 Vereine als Mitglieder. 1973 Boulespieler*innen gehören den Mitgliedern an, darunter 41 Jugendliche, 1375 Mitglieder hatten dieses Jahr eine Lizenz,

Monats-News Juni 2020

Aktuelles zur letzten Telko

am: von: BPV Pressestelle (Kommentare: 0)

Der BPV hat sich am gestrigen Sonntag, 21.06.2020 wieder zur einer Telefonkonferenz zusammengesetzt.

Ein TOP war das Thema Lizenzgebühr.
Hierbei handelt es sich rechtlich nicht um eine Leistung (Gegenleistung).
Der DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) schreibt hier wörtlich:
"Unabhängig von der Beitragsart (mit Lizenz/ohne Lizenz) ist die Rückerstattung nicht möglich, da die vereinnahmten Beiträge keine konkreten Einzelleistungen entgegenstehen und somit kein Rückanforderungsanspruch existiert.
Eine Zuwiderhandlung durch Vornahme von Rückzahlungen an die Mitglieder ohne Rechtsanspruch würde deshalb gemeinnützigkeitsrechtlich eine Mittelfehlverwendung bewirken."

Das heißt, die Mitgliedschaft im Verein und die festgelegeten Beiträge stehen nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, wie es z.B. bei Verträgen der Fall ist.
Insbesondere schuldet der Verein keine "Leistung". Mit dem Beitrag "bezahlt" man auch nicht seine Mitgliedschaft, vielmehr dient der Beitrag der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke. Insofern scheidet ein Anspruch auf Rückzahlung oder Zurückbehaltung von Beiträgen aus.

Dennoch möchten wir vom BPV mit unseren Spieler und Spielerinnen ein Ersatz-Pokalwettbewerb durchführen.
Er heißt "Bayernhältzam-Cup".
Wie dieser aussieht und ausfällt, werden wir demnächst hier auf unserer Homepage veröffentlichen.